Kleinkaliber-Gewehr:
Zugelassen sind nur Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 6.500g. Spezielle Schießkleidung, i.d.R. Schuhe, Hose, Jacke und Handschuh für die Stützhand, ist gestattet. Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt, die Zehn misst 10,4mm im Durchmesser. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 8,0mm. Setzt man Distanz und Durchmesser der Zehn ins Verhältnis, ist diese also nochmals kleiner als beim Luftgewehr. Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich. Kleinkaliber Gewehr "Freihand": Früher wurde in dieser Disziplin ausschließlich ein Zielfernrohr mit bis zu zwölffacher Vergrößerung verwendet, heute ist auch die Verwendung eines Diopters erlaubt. Somit wurde eine Disziplin geschaffen, welche insbesondere im Nachwuchsbereich den Übergang von den 10m-Druckluft- zu den 50m-Kleinkaliber-Wettbewerben vereinfachen soll. Alle 30 Schuss werden im frei stehenden Anschlag abgegeben, das Probeschießen erfolgt in einer separaten Probezeit (15 Minuten).
Schüsse | Zeit (in min)* |
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Alle Klassen und Ebenen | 30 | 40 |
*Zeitangabe immer für elektronische Scheiben. Bei Seilzuganlagen kann die Wettkampfzeit verlängert werden.
(Textauszüge vom Deutschen Schützenbund)