Kleinkaliber-Schnellfeuerpistole:
Zugelassen sind nur selbstladende Pistolen, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Das Höchstgewicht der Waffen inkl. Magazin beträgt 1.400 Gramm bei einem Abzugsgewicht von mindestens 1.000 Gramm. Spezielle Schießkleidung ist mit Ausnahme von sog. "Pistolenschuhen" nicht gestattet. Das Ziel ist 25m vom Schützen entfernt. Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
25m Schnellfeuerpistole Es werden zwei Durchgänge à 30 Schuss durchgeführt. Jeder Durchgang besteht aus sechs Serien - jeweils zwei Serien in acht, sechs und vier Sekunden für fünf Schuss.