Luftpistole:
Unter Luftpistolen werden alle pistolenartigen Sportgeräte zusammengefasst, die Geschosse mithilfe kalter Gase (i.d.R. Pressluft, selten auch CO2) verschießen. Für den sportlichen Bereich sind Luftpistolen mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule und einem Kaliber von 4,5mm zugelassen. Das Abzugsgewicht beträgt mindestens 500g, das Gewicht der Pistole maximal 1.500g. Spezielle Schießkleidung ist mit Ausnahme von sog. "Pistolenschuhen" nicht gestattet. Das Ziel ist 10m vom Schützen entfernt, die Zehn ist lediglich 11,5mm im Durchmesser groß. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von jeweils 16mm.
Das Schießen mit Luftgewehren und Luftpistolen ist ab 12 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch jüngere Kinder können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Ansonsten sind Luftgewehre für Volljährige frei erwerbbar, spezielle Erlaubnisse sind nicht erforderlich.
Mehrschüssige Luftpistole Der Wettbewerb mehrschüssige Luftpistole ähnelt der Disziplin Schnellfeuerpistole stark und ist in Serien à fünf Schuss unterteilt. Je Schuss wird eine Scheibe anvisiert, die bei einem Treffer mechanisch umklappt - sogenannte Klappscheiben.
Schüsse | Zeit pro Serie* |
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unterhalb der Landesmeisterschaft | 30 | 10 Sek. |
ab Landesmeisterschaft | 60 | 10 Sekunden |
*Zeitangabe immer für eine Serie von fünf Schüssen. (Textauszüge vom Deutschen Schützenbund)