Kleinkaliber-Pistole "50 Meter":
Zugelassen sind nur Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22 lfb/lr) verschießen. Es gibt kein Höchstgewicht sowie kein Mindestabzugsgewicht. Die Waffe darf lediglich bei Erschütterungen einen Schuss nicht selbstständig lösen. Spezielle Schießkleidung ist mit Ausnahme von sog. "Pistolenschuhen" nicht gestattet. Das Ziel ist 50m vom Schützen entfernt. Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 16 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt. Aber auch Jüngere können schon aktiv werden, wenn sie eine polizeiliche Ausnahmegenehmigung bekommen. Für diese sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, welche das Waffengesetz regelt. Für den Erwerb einer Kleinkaliber-Waffe ist eine spezielle Berechtigung, eine Waffenbesitzkarte (kurz WBK, kein Waffenschein) erforderlich.
50m Pistole Diese Disziplin ähnelt im Ablauf der Luftpistole sehr stark. Probeschießen erfolgt in einer separaten Probezeit (15 Minuten).
Schüsse | Zeit (in min)* |
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Halbprogramm | 30 | 55 |
Vollprogramm | 60 | 90 |
*Zeitangabe immer für elektronische Scheiben. Bei Seilzuganlagen kann die Wettkampfzeit verlängert werden.
Pistole 50m Auflage Mit Eintritt in die Alters-Klasse III (ab 51 Jahre) besteht die Möglichkeit, an den Auflagedisziplinen innerhalb der sogenannten Seniorenklassen teilzunehmen. Geschossen wird entweder stehend oder sitzend, wobei in beiden Fällen die Pistole auf eine Stütze aufgelegt werden darf. Bei Auflagedisziplinen ist das Probeschießen in die Wettkampfzeit inkludiert, es gibt also keine separate Probezeit.
Schüsse | Zeit (in min)* |
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Senrioen 0 - V (ab 51 Jahren): | 30 | 50 |
*Zeitangabe immer für elektronische Scheiben. Bei Seilzuganlagen kann die Wettkampfzeit verlängert werden.
(Textauszüge vom Deutschen Schützenbund)