2.45 25m Zentralfeuerpistole

Zentralfeuerpistole:

Für die 25m Zentralfeuerpistole sind solche mit einem Gewicht von max. 1400g, welche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnum-Munition) verschießen, zugelassen. Das Höchstgewicht der Waffen inkl. Magazin beträgt 1.400 Gramm bei einem Abzugsgewicht von mindestens 1.000 Gramm. Spezielle Schießkleidung ist mit Ausnahme von sog. "Pistolenschuhen" nicht gestattet. Das Ziel ist 25m vom Schützen entfernt. Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.

25m Zentralfeuerpistole Nach einem Präzisionsdurchgang bestehend aus sechs Serien à fünf Schuss in fünf Minuten folgt ein Schnellfeuerdurchgang. Hier werden sechs Serien geschossen, wobei für jeden Schuss ein Zeitfenster von drei Sekunden vorgesehen ist und anschließend für sieben Sekunden nicht geschossen werden darf.

(Textauszüge vom Deutschen Schützenbund)