25m Kurzwaffen Anlage

Dies ist die geschlossene Raumschießanlage für Kurzwaffen. Die 25m Anlage ist mit einer Drehscheibenanlage ausgerüstet, welche für dynamische Pistolendisziplinen unabdingbar ist. Der Stand ist bis zu einer Geschossenergie von 3000 Joule zugelassen, damit können hier Kurzwaffen in den Kalibern: .22 lfB, .22 kurz, .32, 9mm, .45 ACP, .38, .357mag und .44 Magnum geschossen werden. Es können somit alle DSB Disziplinen für Kurzwaffe 25m geschossen werden.

Kleinkaliber-Pistolen und -revolver:

Zugelassen sind Mehr- und Einzellader, welche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6mm (.22lfb/lr) verschießen. Das Maximalgewicht liegt bei 1.400g, das Abzugsgewicht bei min. 1.000g – jeweils mit Ausnahme der 50m Pistole („Freie Pistole“). Spezielle Schießkleidung ist mit Ausnahme von sog. „Pistolenschuhen“ nicht gestattet.

Der Scheibenabstand beträgt i.d.R. 25m, nur bei der „Freien Pistole“ wird auf 50m entfernte Ziele geschossen. Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Scheiben zum Einsatz, so werden bei der 50m Pistole sowie im Präzisionsdurchgang der 25m Pistole Scheiben verwendet, welche eine 50mm große Zehn haben (Ringabstand 50mm). Bei der Schnellfeuerpistole sowie in den Duelldurchgängen der 25m Pistole hat die Zehn einen Durchmesser von 100mm und die weiteren Ringe folgen in 80mm-Abständen.



Großkaliber-Pistolen und -revolver:

Im Bereich der Großkaliber-Pistolen und -Revolver wird immer auf 25m entfernte Scheiben geschossen. Es können technisch zwei Untergruppen unterschieden werden:
– Zentralfeuerpistolen mit einem Gewicht von max. 1400g, welche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65mm (keine Magnum-Munition) verschießen
– Pistolen sowie Revolver mit einem Gewicht von max. 1500g, welche Munition der Kaliber 9mm Luger (9×19), .45ACP oder .357 Magnum verschießen. Einzig Pistolen oder Revolver im Kaliber .44 Magnum dürfen ein Gewicht von max. 1550g haben. Für jede Munitionsart gibt es einen eigenen Wettbewerb.

Folgende Disziplinen werden mit den Großkaliberpistolen & -revolvern ausgetragen:
– 25m Zentralfeuerpistole
– 25m Pistole oder Revolver mit obigen Unterscheidungen nach Munition

Diese großkalibrigen Revolver und Pistolen sind erlaubnispflichtig und können ab dem vollendeten 21. Lebensjahr als Sportschütze erworben werden. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bedarf es darüber hinaus ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung, um die Waffe erwerben zu können.

(Textauszüge vom Deutschen Schützenbund)