Anhänge zur Satzung

Vorwort: Sämtliche Ämter, Funktionen, Titel, Positionen und Aufgabenbereiche sind geschlechtsneutral zu betrachten. Sämtliche Pronomina sowie Anreden und Bezeichnungen sind stellvertretend für sämtliche Geschlechter anzusehen. Jedes Amt sowie jede Funktion innerhalb des Vereins kann von jeder Person unabhängig des Geschlechtes bekleidet werden.

Geschäftsverteilungsplan

Der 1. Vorsitzende steht den Mitgliederversammlungen, den Vorstandssitzungen und den Vereinsveranstaltungen vor.
Im Innenverhältnis darf der 2. und 3. Vorsitzende die Vertretung nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden ausüben.
Der Vorstand beschließt die Richtlinien für die Führung und Leitung des Vereins.
Der geschäftsführende Vorstand ist für Aufgaben zuständig, die auf Grund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen.
Mit Ausnahme „höherer Gewalt” werden Ausgaben
– bis zu einer Höhe des 1,5-fachen GWG-Satzes durch den geschäftsführenden Vorstand
– bis zu einer Höhe des 4,0-fachen GWG-Satzes durch den Vorstand
– über dem 4,0-fachen des GWG-Satzes ausschließlich durch die Mitgliederversammlung
genehmigt.
(GWG: Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß §6 Abs.2 Satz 1 EStG – Stand 01.01.2023: 1000,00 Euro netto)
Der Vorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes regelmäßig zu unterrichten.
Der Vorstand tritt zusammen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder drei Vorstandsmitglieder einen entsprechenden Antrag mündlich oder schriftlich stellen.
Die Einladung zu Vorstandssitzungen hat rechtzeitig zu erfolgen. Der Vorstand bzw. Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Bei Ausscheiden eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines neuen geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einzuberufen.
Beim Ausscheiden eines sonstigen Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu berufen.

Aufgaben des Vorstandes
– Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung der Anregungen.
– Bewilligung von Ausgaben im Rahmen des in der Mitgliederversammlung genehmigten Haushaltsplanes.

Aufgaben des Hauptmanns
Seine Aufgaben liegen in der Repräsentation des Vereins insbesondere ist er verantwortlich:
– für den organisatorischen Ablauf des Schützenfestes (behördliche Genehmigungen, Musik, Königsornat, Schärpen, Anzeigen, Plakate, Aufstellung der Fahnenmasten, Anbringung der Transparente und der Fahnen sowie die Aufstellung der Verkehrsschilder usw.).
– er empfängt befreundete Vereine und kommandiert den Festumzug.
– für die Organisation zur Teilnahme an übergeordneten Schützenfesten und Königsbällen
– für die Gestellung von Ehrenformation bzw. Abordnungen zu anderen Vereinen, Veranstaltungen der Stadt usw.
Darüber hinaus nimmt der Hauptmann die Ehrung verdienter Mitglieder vor, gibt die Ernennung von Ehrenmitgliedern bekannt und verkündet Beförderungen. Er verabschiedet das alte und proklamiert das neue Königshaus.
Zur Durchführung aller Aufgaben steht ihm ein Adjutant zur Seite.

Aufgaben des Schatzmeisters
– Termingerechte Einziehung der Beiträge und Abführung der Beiträge, Startgelder, Zahlungen an Versicherungen usw.
– Führung ordnungsgemäßer Buchungsunterlagen
– Einteilung von Kassierern für das Schützenfest (Festkarten, Eintrittskarten, Schießkarten, Platzgelder), Schützenfest-Nachfeier und sonstige Veranstaltungen des Vereins
– Abführen von Startgeldern
– Bereitstellung der Unterlagen für die Kassenprüfung
– Vorlage des jährlichen Kassenberichtes einschl. der Vermögensübersicht (in mehreren Exemplaren für die Versammlungsteilnehmer)
– Vorlage des jährlichen Haushaltsplanes (in mehreren Exemplaren für die Versammlungsteilnehmer)
Zur Durchführung aller Aufgaben steht ihm ein 2. Schatzmeister zur Seite.

Aufgaben des Schriftführers
– Anfertigung von Niederschriften (Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen) und Vorlage dieser Niederschriften beim Vorstand
– Anfertigung von Mitgliederlisten und Weitergabe der erforderlichen statistischen Meldungen
– termingerechte Versendung aller Einladungen
Bei Abwesenheit des Schriftführers erfolgt die Vertretung durch ein anwesendes Vorstandsmitglied.

Aufgaben des Oberschießmeisters
Dem Oberschießmeister untersteht die gesamte sportliche Betätigung des Vereins. Seinen Anweisungen haben die Schießwarte und alle am Schießsport Beteiligten Folge zu leisten.
Er hat sicherzustellen, dass Einladungen zu schießsportlichen Veranstaltungen nur ihm zugehen, so dass durch ihn die rechtzeitige Benachrichtigung der Wettkampschützen erfolgen kann. Weiterhin ist er verantwortlich für:
– Einhaltung der Vorschriften der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes usw.
– Beaufsichtigung des Schießens, wobei ihm geprüfte Schießwarte zur Verfügung stehen.
– Vorschläge für den Besuch von Kursen usw.
– Durchführung von Wettbewerben
– Teilnahme an übergeordneten Schießveranstaltungen
– rechtzeitige Anforderung von Haushaltsmitteln
– Vorlage des Jahresschießberichtes
– Verwaltung des Schießscheibenbestandes
– Vorlage der Inventur (Bereich Schießwesen)
– Einberufung zur Sitzung der Sportleiter und Leitung der Sitzung
– Teilnahme an übergeordneten Schießwettbewerben
– Gravieren von Pokalen
Zur Durchführung aller Aufgaben stehen ihm Schießmeister, Damensportleiter und Jugendsportleiter zur Seite.

Aufgaben des Damensportleiters
Die Damensportleiterin hat die Aufgaben des Oberschießmeisters, bezogen auf die Damenabteilung.

Aufgaben des Jugendsportleiters
Der Jugendsportleiter hat die Aufgaben des Oberschießmeisters, bezogen auf die Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse.

Aufgaben des Pressesprechers
Der Pressesprecher ist für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins zuständig. Dazu zählen insbesondere:
– regelmäßige Berichterstattung über das Vereinsgeschehen und Wettkämpfe
– Berichterstattung über geplante Aktivitäten, die der Werbewirksamkeit des Vereins dienen, sowohl für Print-, als auch soziale Medien
– Unterstützung des Social Media und Website-Beauftragten
Der Delmenhorster Schützenverein von 1847 e.V. soll durch die Arbeit des Pressesprechers regelmäßig und dauerhaft in den Medien vertreten sein.
Der Pressesprecher ist über entsprechende Ereignisse sowie Planungen zu unterrichten.

Aufgaben des Beauftragten für Social Media und Website
Der Beauftrage für Social Media und Website ist verantwortlich für die Pflege und Verwaltung der Social Media Accounts des Vereins (z.B. Facebook, Twitter, Instagram usw.) sowie der eigenen Website.
Dazu gehört auch, die Seite und die Medienauftritte stets aktuell zu halten sowie Informationen rund um den Verein, den Schießsport zu veröffentlichen. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Pressesprecher sowie dem Vorstand und der Sportleitung unabdingbar.

Aufgaben des Platzwarts
Der Platzmeister ist zuständig für die Verhandlung mit dem ambulanten Gewerbe zur Beschickung des Festplatzes. Er ist verantwortlich für den Aufbau des Festplatzes und weist den Schaustellern die Plätze zu.

Aufgaben des Objektbetreuers
Er ist verantwortlich für die Betreuung und Instandhaltung des vereinseigenen Grund und Bodens, sowie der darauf befindlichen Baulichkeiten. Er beruft Arbeitsdienste ein und steuert und verteilt Aufgaben zur Instandhaltung des Objektes.
In Absprache mit sowie auf Verlangen der Vorsitzenden und des Schatzmeisters koordiniert er Gewerke und Unternehmen bei anfallenden Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten.

Aufgaben des Adjutanten
Der Adjutant unterstützt den Hauptmann in sämtlichen Belangen, siehe Aufgabendefinition des Hauptmanns.

Aufgaben des Gewehrzugführers
Der Gewehrzugführer organisiert und führt die Gewehrgruppe während eines Umzugs. Er unterstützt den Hauptmann beim Kommando des Umzugs.

Aufgaben des Fahnenoffiziers
Der Fahnenoffizier organisiert den Transport, Pflege und Instandhaltung der vereinseigenen Fahnen.

Aufgaben des Fahnenträgers
Der Fahnenträger trägt die Fahne bei Festumzügen und Feierlichkeiten. Ihm werden stets 2 Fahnenbegleiter zugeteilt.

Geschäftsordnung

Allgemeines
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat folgende Punkte zu enthalten:
1. Eröffnung der Mitgliederversammlung und Verlesung der Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung.
2. Jahresbericht
3. Kassenbericht
4. Vorlage des Haushaltsplanes und Beschlussfassung
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Neuwahl eines Kassenprüfers
7. Schießwesen
8. Feststellung der Wahlberechtigten anhand der Anwesenheitsliste
9. Entlastung des Vorstandes
10. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
11. Neuwahl des Vorstandes
12. Beratung und Beschlussfassung über die Anträge
13. Verschiedenes

Anträge
Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und allen stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Sie sind mindestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Mündliche Anträge können in der Mitgliederversammlung nur verhandelt werden, wenn die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Zustimmung gibt.

Teilnahme und Verhandlungsleitung
Die Mitgliederversammlungen finden in vereinsöffentlicher Sitzung statt. Jeder Teilnehmer hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.
Der 1., 2. oder 3. Vorsitzende ist der Versammlungsleiter. Ist keiner dieser drei Personen anwesend, muss die Versammlung zu einem neuen Termin innerhalb eines Monats neu einberufen werden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung festzustellen.
Die Versammlungen sind nach der bekanntgegebenen Tagesordnung abzuwickeln; es sei denn, die Versammlung erklärt sich ausdrücklich mit einer vom Vorstand vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Über die Beschlüsse aller Versammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, welche vom Versammlungsleiter und einem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterschreiben ist.

Beitragsordnung

Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die Mitglieder verpflichtet, Beiträge zu entrichten.
Die Beitragspflicht beginnt ab dem 01. des Monats, der dem Eintrittsmonat folgt und endet am 31.12. des Jahres, in dem die Mitgliedschaft endet.

Grundbeitrag
Als Grundbeitrag gilt der in der Mitgliederversammlung beschlossene Jahresbeitrag von 100,00 €.

Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene beträgt 25,00 €.

Familienzuschlag
Der Familienzuschlag beträgt 50,00 € pro Jahr.

Familie
Als Familie gilt:
1. Ehepaar/Lebensgemeinschaft ohne Kinder
2. Ehepaar/Lebensgemeinschaft mit Kindern in Schule/Ausbildung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
3. Alleinerziehende mit Kindern in Schule/Ausbildung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Beitragsstaffel
– Aktive Mitglieder zahlen den Grundbeitrag
– Passive Mitglieder zahlen 50 % des Grundbeitrages
– Schüler, Jugend sowie Junioren zahlen 25 % des Grundbeitrages
– Aktive Mitglieder in Ausbildung, Wehr- oder Ersatzdienst oder Studium zahlen 50 % des Grundbeitrages, maximal begrenzt auf 5 Jahre
– Familienbeitrag
——> Familien mit mindestens einem aktiven Mitglied zahlen den Grundbeitrag + Familienzuschlag
——> Familien mit ausschließlich passiven Mitgliedern zahlen 50 % des Grundbeitrages + Familienzuschlag
——> Wird ein Partner (Familie 1.) beitragsfrei gestellt, gilt ab diesem Zeitpunkt für den anderen Partner der entsprechende Beitrag.
——> Vollendet ein Kind (Familie 2. und 3.) sein 18. Lebensjahr, wird es mit dem 01.01. des Folgejahres aktives/passives Mitglied mit dem entsprechenden Beitrag.
– Ist nichts Weiteres bestimmt, gelten Beitragsänderungen aufgrund von Änderungen des Mitgliedsstatus ab dem 01.01. des Folgejahres.
Die jeweiligen Sätze „Grundbeitrag” sowie „Familienzuschlag” sind per Aushang am „Schwarzen Brett” bzw. im Schützenbrief zu veröffentlichen.

Rangordnung

Der Delmenhorster Schützenverein von 1847 e. V. gibt sich, da er ein Schützenjacken tragender Verein ist und seine Tradition aus einer wehrhaften Vereinigung ableitet, die nachstehende Rangordnung:

Ernennungen
Um die Vorstandsmitglieder nach § 7 der Satzung und andere Funktionsträger kenntlich zu machen, führen diese die nachstehenden Dienstgrade:

Funktion

Dienstgrad

Zusatz

1. Vorsitzender

Major

2. Vorsitzender

Oberleutnant

3. Vorsitzender

Oberleutnant

Hauptmann

Hauptmann

Oberschießmeister

Oberleutnant

gekreuzte Gewehre

Schatzmeister

Leutnant

Schriftührer

Leutnant

Damensportleitung

Leutnant

gekreuzte Gewehre

Jugendsportleitung

Leutnant

gekreuzte Gewehre

Pressesprecher

Leutnant

Adjutant v. Hauptmann

Leutnant

mit silberner Fangschnur

Gewehrzugführer

Leutnant

Schießmeister Gewehr

Leutnant

gekreuzte Gewehre

Schießmeister Pistole

Leutnant

gekreuzte Gewehre

Fahnenoffizier

Leutnant

Fahnenträger

Fähnrich

Ärmelabzeichen

Mit Ausscheiden aus dem Amt erlischt die Berechtigung zum Führen der oben genannten Dienstgrade.
Wer mindestens 8 Jahre in den oben genannten Ämtern tätig war (auch mit Unterbrechung oder in verschiedenen Funktionen), behält den zuletzt gültigen Dienstgrad und trägt am äußeren Ende der Schulterstücke ein grünes Band.
Diesen Dienstgrad samt grünem Band behält das Mitglied ebenfalls, sollte es erneut ein Amt oder eine Funktion, allerdings mit niedrigerem Dienstgrad, übernehmen.

Beförderungen
Um ein aktives Mitglied für langjährige Treue auszuzeichnen, wird es nach
– 10 Jahren Vereinszugehörigkeit zum Oberschützen
– 20 Jahren Vereinszugehörigkeit zum Hauptschützen
– 30 Jahren Vereinszugehörigkeit zum Stabsschützen
– 40 Jahren Vereinszugehörigkeit zum Fähnrich
– 50 Jahren Vereinszugehörigkeit zum Oberfähnrich
befördert.

Außerordentliche Beförderungen
Aktive Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, können für Verdienste um den Verein zum Fähnrich befördert werden. Die Beförderung zum Oberfähnrich ist möglich.

Sonstiges
Geprüfte Sportleiter können auf den Schulterstücken gekreuzte Gewehre tragen.

Festordnung

Der Verein führt die folgenden offiziellen Veranstaltungen durch:
– Schützenfest

Schützenfest
Das Schützenfest beginnt am Sonnabend vor dem 1. Sonntag im August und endet am entsprechenden Sonntag.
Für teilnehmende Mitglieder besteht eine definierte Kleiderordnung, hierzu siehe Anhang „Anzugsordnung“.

Festkarte
Die volle Festkarte berechtigt zur Teilnahme am Königsfrühstück (Montag). Die Ausgabe der Festkarte erfolgt am Freitagabend sowie am Samstag. Teilfestkarten können ausgegeben werden.

Königsvögel (Damen/Schützen)
Die Königsvögel können nur von aktiven Mitgliedern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, beschossen werden.
Weitere Bedingungen für das Beschießen der Königsvögel sind:
– mindestens einjährige Mitgliedschaft im Verein
– Lösen einer Festkarte; hierfür ist Voraussetzung, dass keine Beitragsrückstände bestehen.
– Beim finalen Schießen um die Königswürden: Tragen einer Schützenjacke
– Benutzung der „Königsgewehre”
Jeder darf ein Teil abschießen. Gewertet wird der Abschuss für das Mitglied, das den letzten Schuss abgegeben hat. Das gilt auch für das Rumpfstück.

Beschießen des Rumpfes:
Die Anwärter auf den Königstitel haben sich vor dem Beschießen des Rumpfstückes in der Reihenfolge der Festkartennummer eintragen zu lassen; sie haben in dieser Reihenfolge zu schießen. Außerdem besteht beim Schießen auf die Rümpfe die Tragepflicht einer Schützenjacke. Der Verein stellt die Munition zur Verfügung.
König kann der Schütze nur einmal werden. Der König kann innerhalb seines Königsjahres nicht Vizekönig werden.
Schießen weniger als 3 Schützen auf den Rumpf, kann derjenige, der vor mehr als 10 Jahren König war, ebenfalls den Rumpf beschießen. Änderungen behält sich der Vorstand beim Schützenfest vor.
Sobald das neue Königshaus ausgeschossen wurde, werden mit einem weiteren, verkürztem Rumpfschießen die Vizekönigstitel ausgeschossen. Hierfür gelten dieselben Voraussetzungen wie beim Königsschießen, die neuen Könige dürfen an diesem Schießen nicht teilnehmen.

Preise
Für abgeschossene Teile erhalten die Schützen Anstecknadeln und gleiche Preise. Auf den Rumpf entfällt ein größerer Preis. Preise und Anstecknadeln sind sofort zu verteilen.

Festscheibe
Die Festscheibe wird im Festscheibenstand beschossen. Der beste Schütze erhält bei der Siegerehrung einen Zinnbecher als Trophäe.
Orden „König der Könige”
Die bisherigen Könige (einschließlich des amtierenden Königs) geben auf die Festscheibe drei Schuss für den vom amtierenden König gestifteten Orden „König der Könige” ab. Gewertet wird die Summe der geschossenen Ringe.

Anzugsordnung

Schützen
– weißes Oberhemd
– schwarze Hose
– schwarze Strümpfe sowie schwarze Schuhe
– optional: Graue Schützenjacke mit grünen Schulterstücken
——> Die Schützenjacke ist aus repräsentativen sowie historischen Gründen für Teilnehmer am Rumpfschießen um die Königswürde Pflicht!
– Beim Tragen einer Schützenjacke: Grüne Krawatte
——> Ausnahme: Beim Schützenfest sowie auf Anordnung wird eine weiße Fliege anstatt der Krawatte getragen
– Beim Tragen einer Schützenjacke: Schützenhut Festumzügen und auf Anordnung

Damen
– weiße Bluse oder Hemd
– schwarzer Rock oder schwarze Hose
– schwarze Schuhe
– Es darf eine schwarze Weste getragen werden
– optional: Graue Schützenjacke mit grünen Schulterstücken
——> Die Schützenjacke ist aus repräsentativen sowie historischen Gründen für Teilnehmerinnen am Rumpfschießen um die Königinnenwürde Pflicht!

Jugend
– Dunkler Rock oder Hose, gerne in schwarz
– Dunkle Schuhe
– weiße Bluse, Hemd oder weißes neutrales Shirt. Es darf alternativ auch das Vereins-T-Shirt getragen werden.
– Es darf eine graue Schützenjacke getragen werden

Sonstiges
Bei Ausmärschen werden zusätzlich weiße Handschuhe getragen. Bei Trauerfeiern wird grüne Krawatte und bei Beisetzungen zusätzlich Hut getragen. Der Hauptmann und Gewehrzugführer tragen beim Festumzug einen Degen.

Änderungen dieser Anzugsordnung können angeordnet werden.

Folgende Auszeichnungen dürfen getragen werden:
– Nadeln, Medaillen usw., die durch den Schießsport errungen wurden.
– Abzeichen des Deutschen Schützenbundes
– Abzeichen des Nordwestdeutschen Schützenbundes und anderer Landesverbände
– Abzeichen des Oldenburger Schützenbundes sowie anderer Bezirksverbände
– Abzeichen der Schützenkreise und Sport- und Fachverbände Schießsport
– Abzeichen des Delmenhorster Schützenvereins von 1847 e.V.
– Abzeichen der Klubs des Delmenhorster Schützenvereins von 1847 e.V.
– Orden, Abzeichen und Nadeln, die vom Delmenhorster Schützenverein von 1847 e.V. bzw. anderen Schützenvereinen verliehen wurden.

Geprüfte Sportleiter dürfen unabhängig von Funktion und Dienstgrad gekreuzte Gewehre auf ihren Schulterklappen tragen.

Ehrungsordnung

Silberne Ehrennadel des Delmenhorster Schützenvereins von 1847 e.V.
– Mitgliedern, die sich in besonderem Maße um den Delmenhorster Schützenverein von 1847 e.V. verdient gemacht haben.

Goldene Ehrennadel des Delmenhorster Schützenvereins von 1847 e.V.
– Mitgliedern, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Delmenhorster Schützenverein von 1847 e.V. verdient gemacht haben.

Auf Vorschlag des Vorstandes und nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung können die nachstehenden Ehrungen verliehen werden:

Ehrenmitgliedschaft
– Mitgliedern, die sich in außergewöhnlichem und hohem Maß um den Delmenhorster Schützenverein von 1847 e.V. verdient gemacht haben.

Ehrenvorsitzender
– Vorsitzende, die sich in langjähriger Tätigkeit als Solche besondere Verdienste um den Delmenhorster Schützenverein von 1847 e.V. erworben haben. Ihnen wird eine goldene Fangschnur verliehen.

Ehrenhauptmann
– Hauptleute, die sich in langjähriger Tätigkeit als Solche besondere Verdienste um den Delmenhorster Schützenverein von 1847 e.V. erworben haben. Ihnen wird ebenfalls eine goldene Fangschnur verliehen.
Ehrenvorsitzende/Ehrenhauptleute sind Ehrenmitgliedern gleichgestellt und können zu Vorstandssitzungen eingeladen werden.