Dienstgrade


Der Schützenverein hat als uniformtragender Verein natürlich auch eine Rangordnung nach Dienstgraden. Zur Erkennung dienen hier die unterschiedlichen Schulterklappen auf der Schützenjacke.
Die Ernennung oder Beförderung zu einem unserer Dienstgrade ist für alle Mitglieder unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Dienstgrad

Voraussetzungen

Schütze

Vereinsmitglieder werden mit Eintritt in den Verein automatisch Schützin, bzw. Schütze

Oberschütze

Nach 10 Jahren Vereinszugehörigkeit

Hauptschütze

Nach 20 Jahren Vereinszugehörigkeit

Stabsschütze

Nach 30 Jahren Vereinszugehörigkeit

Fähnrich

Als Fahnenträger oder nach 40 Jahren Vereinszugehörigkeit

Oberfähnrich

Nach 50 Jahren Vereinszugehörigkeit

Leutnant

Schatzmeister, Schriftführer, Damensportleitung, Jugendsportleitung, Schießmeister Gewehr, Schießmeister Pistole, Pressesprecher, Adjutant v. Hauptmann, Gewehrzugführer sowie Fahnenoffizier

OberLeutnant

Oberschießmeister, 2. Vorsitzender sowie 3. Vorsitzender

Hauptmann

Hauptmann

Major

1. Vorsitzender


Offiziere (Leutnant bis Major) tragen zusätzlich zu den oben dargestellten Schulterstücke eine silberne Kordel umlaufend am Revers der Schützenjacke. Der Adjutant trägt zusätzlich eine silberne Fangschnur.

Mit Ausscheiden aus einem Amt erlischt die Berechtigung zum Führen des bis dahin gültigen Offiziers-Dienstgrades. Besetzt das Mitglied daraufhin kein anderes Amt im Verein, trägt es wieder seine „normale“ Schulterstücke, mit Berücksichtigung der Vereinszugehörigkeit

Wer einen Offizier-Dienstgrad mindestens 8 Jahre lang bekleidet hat (auch mit Unterbrechung oder in verschiedenen Funktionen), behält zum Dank für die geleistete Arbeit den zuletzt gültigen Dienstgrad. Zur Kennzeichnung des inaktiven Dienstgrades wird am äußeren Ende der Schulterstücke ein grünes Band getragen.

Der Gewehrzugführer, sämtliche Sportleiter sowie sämtliche Schießmeister tragen zusätzlich gekreuzte Gewehre auf ihren Schulterstücken.
Ebenfalls dürfen alle Mitglieder, die erfolgreich zum Sportleiter ausgebildet worden sind, gekreuzte Gewehre auf ihren Schulterstücken, ungeachtet des Dienstgrades, tragen.

Der Vorstand kann ein aktives Mitglied ohne Offiziersrang für Verdienste um den Verein vorzeitig in einen nächsthöheren Dienstgrad befördern. Hierbei stellt der Oberfähnrich die höchstmögliche Beförderung dar.